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Erste SchrittePendlerpauschale Rechner: So berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale
Die Pendlerpauschale berechnen Sie mit einer einzigen Formel: Entfernung × Arbeitstage × 0,38 €.
Ein Beispiel: 25 Kilometer einfache Strecke, 220 Arbeitstage, macht 2.090 € Werbungskosten.
So weit, so einfach. In der Praxis hängen an dieser Formel aber drei Fragen, an denen die meisten hängenbleiben. Welche Entfernung dürfen Sie ansetzen? Wird Ihre Pauschale gedeckelt? Und vor allem: Wie viele Arbeitstage kommen überhaupt zusammen?
Unser Pendlerpauschale-Rechner nimmt Ihnen alle drei ab. Er berücksichtigt den Höchstbetrag automatisch, und über den integrierten Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie Ihre Fahrten für alle 16 Bundesländer, inklusive Feiertagen, Urlaub und Homeoffice.
Pendlerpauschale Rechner 2026
Geben Sie Ihre einfache Entfernung, Ihr Verkehrsmittel und Ihre Arbeitstage ein. Das Ergebnis erscheint sofort.
Arbeitstage unsicher? Direkt unter dem Ergebnis finden Sie den Button "Arbeitstage-Rechner 2026 öffnen". Dort wählen Sie Ihr Bundesland und Ihre Arbeitswoche, tragen Urlaub, Krankheitstage und Homeoffice-Tage ein und übernehmen das Ergebnis mit einem Klick. Gesetzliche Feiertage zieht der Rechner für Ihr Bundesland automatisch ab.
Pendlerpauschale-Rechner 2026
Seit 1.1.2026 gelten einheitlich 0,38 € pro Kilometer – ab dem ersten Kilometer.
Wenn Sie zusätzlich wissen möchten, wofür die Pauschale überhaupt gilt und wer sie beanspruchen kann, finden Sie das im Detail in unserem Artikel zum Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Kilometerpauschale.
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Jetzt kostenlos anfangen Jetzt kostenlos anfangenWie berechnet man die Pendlerpauschale?
Die Berechnung besteht aus drei Größen. Zwei davon sind fix, eine schätzen Sie selbst.
Entfernung × Arbeitstage × 0,38 € = Pendlerpauschale
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer, unabhängig vom Verkehrsmittel. Die frühere Staffelung mit 0,30 € für die ersten 20 Kilometer ist entfallen. Für Fahrrad und Motorrad, Deutschlandticket und eigenen Pkw gilt derselbe Betrag.
Verwechseln Sie den Satz nicht mit der Kilometerpauschale 2026, die für Dienstreisen gilt und nach anderen Regeln funktioniert.
Welche Entfernung dürfen Sie ansetzen?
Hier passieren die meisten Rechenfehler. Diese vier Regeln müssen Sie berücksichigen:
- Nur die einfache Strecke. Die Rückfahrt ist mit der Pauschale bereits abgegolten.
- Die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke dürfen Sie nur ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig nutzen.
- Abrunden auf volle Kilometer. Aus 18,7 km werden 18.
- Eine Fahrt pro Arbeitstag. Auch wenn Sie mittags nach Hause fahren und noch einmal zurückkommen, zählt der Tag nur einmal.
Bei 18 km einfacher Strecke kommen Sie damit auf 6,84 € pro Arbeitstag.
Wann wird die Pauschale gedeckelt?
Für die meisten gar nicht. Sitzen Sie selbst am Steuer eines Pkw, also Ihres eigenen oder eines Ihnen überlassenen Firmenwagens, gibt es keine Obergrenze.
In allen anderen Fällen ist bei 4.500 € pro Jahr Schluss. Keine Obergrenze gibt es laut Gesetz bei der Pauschale nur für PKW. Alle anderen Fortbewegungsmöglichkeiten sind dagegen gedeckelt. Dazu gehören:
- öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad und Fußweg
- Motorrad, Roller und Moped
- Fahrten in einer Fahrgemeinschaft
Achtung: Wer mit Bus und Bahn fährt und nachweislich mehr für Tickets ausgibt, darf die tatsächlichen Kosten in voller Höhe ansetzen. Der Deckel greift also nur, wenn die Pauschale in Anspruch genommen wird.
Wechseln Sie im Jahresverlauf, etwa Auto im Winter und Rad im Sommer, gilt die Grenze nur für den Anteil ohne Pkw. Im Rechner bilden Sie das über die Option "Kombination" ab.
Wie viele Arbeitstage dürfen Sie ansetzen?
Das ist die einzige Größe, die Sie selbst schätzen, und genau dort schaut das Finanzamt hin. Ausgangspunkt sind die Werktage Ihres Bundeslandes, davon ziehen Sie Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage ab.
Arbeitstage 2026 nach Bundesland
Das Jahr 2026 hat 261 Werktage bei einer Fünf-Tage-Woche. Wie viele übrig bleiben, hängt von den gesetzlichen Feiertagen ab:
| Bundesland | Arbeitstage 2026 |
| Baden-Württemberg | 252 |
| Bayern | 252 |
| Hessen | 253 |
| Nordrhein-Westfalen | 253 |
| Rheinland-Pfalz | 253 |
| Saarland | 253 |
| Sachsen | 253 |
| Sachsen-Anhalt | 253 |
| Berlin | 254 |
| Brandenburg | 254 |
| Bremen | 254 |
| Hamburg | 254 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 254 |
| Niedersachsen | 254 |
| Schleswig-Holstein | 254 |
| Thüringen | 254 |
Vor Abzug von Urlaub, Krankheit und Homeoffice. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Arbeitsortes.
Wie viele Fahrten akzeptiert das Finanzamt?
Als Faustregel gilt: Bei einer Fünf-Tage-Woche gehen bis zu 230 Fahrten meist ohne Rückfrage durch, bei einer Sechs-Tage-Woche bis zu 280. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Seit der Corona-Zeit prüfen Finanzämter genauer und verlangen häufiger eine Arbeitgeberbescheinigung über die tatsächlichen Anwesenheitstage. Wer 230 Tage ansetzt, aber einen Teil davon im Homeoffice gearbeitet hat, könnte Schwierigkeiten mit den Finanzamt bekommen. Unser Arbeitstage-Rechner warnt Sie übrigens auch, sobald Ihr Ergebnis über der üblichen Grenze liegt.
Zählen Homeoffice-Tage mit?
Nein. Für die Pendlerpauschale zählt nur ein Tag, an dem Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind.
Für Homeoffice-Tage gibt es stattdessen die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr. Beides für denselben Tag anzusetzen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt, wenn Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, klassischerweise bei Lehrkräften.
Rechnen Sie also ehrlich: Zwei feste Homeoffice-Tage pro Woche bedeuten rund 90 Tage weniger Pendlerpauschale. Im Arbeitstage-Rechner tragen Sie diese Tage ins Feld "Homeoffice-Tage" ein.
Rechenbeispiele für verschiedene Pendlertypen
| Profil | Entfernung | Arbeitstage | Pendlerpauschale 2026 |
| Kurzpendlerin, Rad | 8 km | 210 | 638,40 € |
| Durchschnittspendler, Pkw | 25 km | 220 | 2.090,00 € |
| Teilzeit mit Homeoffice, Pkw | 30 km | 130 | 1.482,00 € |
| Fernpendler, Pkw | 62 km | 215 | 5.065,40 € |
Drei Dinge lassen sich daran gut ablesen.
Die Kurzpendlerin kommt auf 638,40 €, obwohl sie keinen Cent für Sprit ausgibt. Steuerlich bringt ihr das allerdings nur etwas, wenn sie weitere Werbungskosten hat. Warum, steht gleich im nächsten Abschnitt.
Beim Fernpendler greift der Höchstbetrag nicht, weil er selbst Auto fährt. Würde er mit dem Zug pendeln, wäre der Betrag auch 4.500 € gedeckelt, sofern er keine höheren Ticketkosten nachweist.
Und die Teilzeitkraft mit Homeoffice zeigt, wie stark die Arbeitstage durchschlagen: Obwohl sie eine deutlich längere Strecke zurücklegt als der Durchschnittspendler, fällt die Pauschale um über 600 € geringer aus.
Wie viel Geld bekommen Sie tatsächlich zurück?
Die Pendlerpauschale wird Ihnen nicht ausgezahlt. Sie senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Um wie viel es gesenkt wird, hängt von zwei Faktoren ab.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €
Diesen Betrag zieht das Finanzamt ohnehin ab, ganz ohne Nachweis. Ihre Pendlerpauschale wirkt sich deshalb erst aus, soweit Ihre gesamten Werbungskosten darüber hinausgehen.
Bei 0,38 € pro Kilometer und 220 Arbeitstagen ist das ab rund 15 Kilometern Entfernung der Fall. Wer kürzer pendelt, braucht weitere Werbungskosten wie Arbeitsmittel oder Fortbildungen, damit sich der Eintrag lohnt.
Ihre Ersparnis hängt vom Steuersatz ab
Eine Ersparnis erzielen Sie erst dann, wenn Sie über dem Pauschbetrag liegen. Wie hoch die Ersparnis ist, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab.
Ein Beispiel mit den 2.090 € des Durchschnittspendlers: Davon bleiben nach Abzug der 1.230 € noch 860 € zusätzlicher Werbungskostenabzug. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sind das rund 258 € weniger Steuer.
Die Faustformel lautet also: (Pendlerpauschale − 1.230 €) × Ihr Steuersatz = Ihre Ersparnis.
Typische Fehler bei der Berechnung
Vier Fehler tauchen besonders häufig auf:
- Hin- und Rückweg addiert. Es zählt nur die einfache Strecke.
- Zu viele Arbeitstage angesetzt. 250 Tage bei sechs Wochen Urlaub sind rechnerisch unmöglich und fallen sofort auf.
- Aufgerundet statt abgerundet. Angebrochene Kilometer fallen weg.
- Höchstbetrag übersehen. Bei Fahrten ohne eigenen Pkw ist die Pauschal auf 4.500 € gedeckelt.
Wo tragen Sie das Ergebnis ein?
Als Angestellter gehört Ihr Ergebnis in die Anlage N unter "Werbungskosten", auf Papier oder digital über ELSTER. Einzutragen sind die Adresse Ihrer ersten Tätigkeitsstätte, die einfache Entfernung in vollen Kilometern, die Zahl Ihrer Fahrten und das Verkehrsmittel.
Selbstständige erfassen den Weg zur Betriebsstätte dagegen in der Anlage EÜR. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie im Artikel zur Kilometerpauschale für Selbstständige. Fahren Sie einen Firmenwagen, sollten Sie zusätzlich die Regeln zur Privatnutzung eines Firmenwagens kennen, denn der geldwerte Vorteil wird separat versteuert.
Belege brauchen Sie für die Pauschale grundsätzlich nicht. Aber: Wenn das Finanzamt nachfragt, ist es hilfreich, beispielsweise eine Arbeitgeberbescheinigung, Dienstpläne oder ein sauber geführtes Fahrtenbuch vorlegen zu können.
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