Die aktuelle Kilometerpauschale 2025 & 2026

Letztes Update: 22. Dezember 2025 - 2 Min. Lesezeit

Die aktuelle Kilometerpauschale 2025 & 2026: Alles, was Sie wissen müssen

Die Kilometerpauschale, auch Wegstreckenentschädigung, Spritpauschale oder Reisekostenpauschale genannt, zeigt an, welchen Betrag Sie für jeden Kilometer erstattet bekommen, wenn Sie Reisen oder Fahrten für Ihren Arbeitgeber mit dem Privatfahrzeug tätigen.

Während die Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale zum 01.01.2026 erhöht wurde, bleibt die Kilometerpauschale unverändert.

Die Kilometerpauschale 2026

Die aktuelle Kilometerpauschale für Dienstreisen beträgt:

  • km-Pauschale Personenkraftwagen/Auto: 0,30 €/km
  • km-Pauschale andere motorbetriebene Fahrzeuge (Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa): 0,20 €/km

Wenn Sie im Auftrag Ihres Unternehmens auf Dienstreise gehen, können Sie alle entstandenen Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, und zwar auch dann, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug und nicht mit einem Firmenwagen unterwegs sind. Und weil die detaillierte Kostenaufstellung ziemlich zeitaufwendig ist, hat der Gesetzgeber zur Vereinfachung der Abrechnung die Kilometerpauschale eingeführt.

Sie stellt zudem auch die Obergrenze dar, die Sie vom Arbeitgeber als steuerfreie Rückerstattung für die entstandenen Reisekosten erhalten können.

Die aktuelle Kilometerpauschale für Mitarbeiter

Unternehmen erstatten ihren Beschäftigten häufig die Fahrtkosten auf Grundlage der aktuell geltenden Kilometerpauschale, da dies vom Verwaltungsaufwand her am einfachsten ist. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie die gültige Kilometerpauschale verwenden, um die Erstattung zu berechnen, die Sie vom Arbeitgeber erhalten.

Denken Sie daran, dass der Arbeitgeber den Satz und die Regeln für die Erstattung selbst festlegen kann, die km-Pauschale aber die Obergrenze für den steuerfreien Betrag darstellt. Wenn Sie mehr als die aktuelle Reisekostenpauschale erhalten, wird alles, was darüber hinausgeht, als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet.

Die aktuelle Kilometerpauschale für Selbstständige

Als Selbstständiger können Sie in der jährlichen Steuererklärung alle betriebsbedingten Fahrtkosten in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen, wenn Sie Ihr Privatfahrzeug für geschäftliche Zwecke, zum Beispiel für Dienstreisen, nutzen. Dabei können Sie die Kilometerpauschale von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer ansetzen.

Auch lesen: Kilometerpauschale für Selbstständige und Freiberufler

Gibt es eine alternative Möglichkeit, meine Fahrtkosten geltend zu machen?

Als Selbstständiger oder Geschäftsinhaber haben Sie auch die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten zu berechnen, die für den Besitz und den Betrieb Ihres Fahrzeugs anfallen. Bei dieser Methode ist die korrekte Dokumentation der Fahrtkosten entscheidend. Hierfür bietet es sich an, ein manuelles Fahrtenbuch oder ein elektronisches Fahrtenbuch, beispielsweise in Form einer App, zu führen.

Für welche Fahrzeuge gilt die Kilometerpauschale?

Die Kilometerpauschale gilt, wenn es sich bei dem beruflich genutzten Fahrzeug um einen Pkw, Lieferwagen, Kastenwagen oder Kleintransporter handelt. Sie gilt auch für motorisierte Zweiräder, die schneller als 25 km/h fahren, wie Motorräder, Motorroller, Mopeds oder Mofas.\

Ähnliche Beiträge