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Erste SchritteDie 1%-Regelung für Selbständige: Das müssen Sie wissen
In diesem Artikel
- Wann gilt die 1%-Regelung für Selbständige?
- So wird die 1%-Regelung bei Selbständigen berechnet
- Beispielrechnung zur 1%-Regelung bei Selbständigen
- Was sollten Selbständige sonst noch zur 1%-Regelung wissen?
- Wann lohnt sich die 1%-Regelung für Selbständige?
- Tipp: Die 1%-Regelung ist nicht automatisch die bessere Wahl
- FAQ
- Wann gilt die 1%-Regelung für Selbständige?
- So wird die 1%-Regelung bei Selbständigen berechnet
- Beispielrechnung zur 1%-Regelung bei Selbständigen
- Was sollten Selbständige sonst noch zur 1%-Regelung wissen?
- Wann lohnt sich die 1%-Regelung für Selbständige?
- Tipp: Die 1%-Regelung ist nicht automatisch die bessere Wahl
- FAQ
Nutzen Sie Ihren Firmenwagen auch privat, müssen Sie diesen Vorteil versteuern. Eine Möglichkeit dafür ist die 1%-Regelung, bei der die private Nutzung pauschal ermittelt wird. Für Selbständige kommt sie allerdings nur infrage, wenn das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird. Zudem fällt auf die private Nutzung in der Regel auch Umsatzsteuer an – ein wichtiger Unterschied zu Arbeitnehmern.
In diesem Artikel erfahren Sie, wann Selbständige die 1%-Regelung anwenden dürfen, wie sie berechnet wird und welche steuerlichen Auswirkungen sie hat. Außerdem zeigen wir Ihnen, in welchen Fällen die 1%-Regelung sinnvoll ist und wann sich stattdessen ein Fahrtenbuch lohnt.
Wann gilt die 1%-Regelung für Selbständige?
Ob Selbständige – also beispielsweise Freiberufler, Gewerbetreibende oder Einzelunternehmer – die 1%-Regelung anwenden dürfen, hängt davon ab, wie hoch der betriebliche Nutzungsanteil des Fahrzeugs ist. Dabei unterscheidet das Finanzamt zwischen drei Fällen:
Betriebliche Nutzung unter 10%
Wird das Fahrzeug zu weniger als 10% betrieblich genutzt, gehört es zum Privatvermögen. In diesem Fall ist eine pauschale Versteuerung nach der 1%-Regelung nicht möglich.
- Beruflich veranlasste Fahrten können stattdessen über die Kilometerpauschale als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Für jeden beruflich gefahrenen Kilometer können dabei pauschal 0,30 € (für PKW) angesetzt werden.
Betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50%
Liegt die betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50%, können Sie entscheiden, ob das Fahrzeug dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet werden soll. Die 1%-Regelung können sie aber auch hier nicht anwenden.
- Entscheiden Sie sich dafür, das Fahrzeug zum Betriebsvermögen zu zählen, müssen Sie den privaten Nutzungsanteil über ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch ermitteln.
- Entscheiden Sie sich dafür, das Fahrzeug zum Privatvermögen zu zählen, können Sie berufliche Fahrten über die Kilometerpauschale abrechnen.
Betriebliche Nutzung über 50%
Wird das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt, gehört es zum notwendigen Betriebsvermögen. Alle Fahrzeugkosten laufen über die Buchhaltung und können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Um die private Nutzung zu versteuern, haben Sie die Wahl zwischen:
- 1%-Regelung: Die private Nutzung wird pauschal versteuert, indem monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Nutzungsentnahme angesetzt wird.
- Fahrtenbuchmethode: Die private Nutzung wird anhand eines Fahrtenbuchs ermittelt, in dem alle Fahrten dokumentiert werden; versteuert wird anschließend der tatsächliche private Nutzungsanteil.
Betriebliche Nutzung nachweisen? – So geht‘sUm die betriebliche Nutzung Ihres Fahrzeugs nachzuweisen, können Sie beispielsweise Terminkalender, Kilometerabrechnungen oder Reisekostenaufstellungen vorlegen. Sauberer und praktischer ist es, die Fahrten automatisch von einer Fahrtenbuch-App aufzeichnen zu lassen. In der Regel reicht eine Aufzeichnung über einen repräsentativen Zeitraum von etwa drei Monaten aus. Anhand dieser Daten kann der betriebliche Nutzungsanteil anschließend für das gesamte Jahr hochgerechnet werden. |
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Jetzt kostenlos anfangen Jetzt kostenlos anfangenSo wird die 1%-Regelung bei Selbständigen berechnet
Wie hoch die Steuerlast bei der 1%-Regelung ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Anders als Arbeitnehmer müssen Selbständige auf die private Nutzung ihres Firmenwagens in der Regel zusätzlich Umsatzsteuer zahlen. Insgesamt setzt sich die steuerliche Belastung aus drei Bestandteilen zusammen:
1. Privatnutzung des Fahrzeugs
Für die private Nutzung wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Nutzungsentnahme angesetzt. Der ermittelte Betrag muss in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebseinnahme verbucht werden.
2. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Zusätzlich müssen monatlich 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte versteuert werden. Auch dieser Betrag wird zum Gewinn hinzugezählt.
3. Umsatzsteuer auf die Nutzungsentnahme
Auch die Umsatzsteuer orientiert sich am Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Grundlage ist der private Nutzungswert, der im Rahmen der 1%-Regelung auf Basis des Bruttolistenpreises ermittelt wird. Da bestimmte Fahrzeugkosten (z. B. Versicherungen, Kfz-Steuer) keine Vorsteuer enthalten, dürfen pauschal 20% dieses Betrags abgezogen werden. Die Umsatzsteuer fällt somit nur auf 80% des privaten Nutzungswerts an.
Beispielrechnung zur 1%-Regelung bei Selbständigen
In diesem Beispiel erhöht sich der Gewinn um 712,55 € pro Monat bzw. 8547 € pro Jahr. Zusätzlich muss auf 80% der ermittelten Wertes Umsatzsteuer gezahlt werden, also in dem Fall auf 569,80 € pro Monat. Damit beläuft sich die zu zahlende Umsatzsteuer von 19% auf 108,26 €.
Was sollten Selbständige sonst noch zur 1%-Regelung wissen?
0,002%-Regelung für den Arbeitsweg gilt nicht für Selbständige
Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen statt des pauschalen Zuschlags von 0,03% des Bruttolistenpreises die sogenannte 0,002%-Regelung nutzen. Dabei wird der Arbeitsweg nur für die tatsächlich durchgeführten Fahrten versteuert, was insbesondere bei wenigen Fahrten zur Arbeitsstätte vorteilhaft sein kann.
Für Selbständige besteht diese Möglichkeit jedoch nicht. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen sie den Zuschlag von 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat auch dann anwenden, wenn sie nur selten zur Betriebsstätte fahren (Urteil vom 12.06.2018, Az. VIII R 14/15). In dem Fall kann ein Fahrtenbuch die günstigere Wahl sein, da dabei nur die tatsächlich privaten Fahrten versteuert werden.
Entfernungspauschale kann trotzdem geltend gemacht werden
Auch wenn Sie auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte im Rahmen der 1%-Regelung Steuern zahlen, können Sie diese Fahrten über die Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale steuerlich geltend machen. Seit 2026 beträgt diese 0,38 € pro Entfernungskilometer, das heißt so viel können Sie für jeden vollen Kilometer von der Steuer absetzen.
Maßgeblich ist immer der Bruttolistenpreis
Für die Berechnung der 1%-Regelung ist weder der tatsächliche Kaufpreis noch der Wert des Fahrzeugs entscheidend. Grundlage ist immer der Bruttolistenpreis, also die Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Zulassung. Das gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge oder Leasingfahrzeuge.
Vergünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Für Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride gilt ein reduzierter Steuersatz für die Privatnutzung: 0,5% bei Plug-in-Hybriden mit elektrischer Mindestreichweite oder niedrigem CO₂-Ausstoß bzw. 0,25% des Bruttolistenpreises bei Elektrofahrzeugen mit einem Listenpreis bis maximal 100.000 €. Durch die reduzierten Prozentsätze fällt der zu versteuernde Privatanteil deutlich geringer aus als bei einem vergleichbaren Verbrenner.
Wann lohnt sich die 1%-Regelung für Selbständige?
Ob die 1%-Regelung oder ein Fahrtenbuch die günstigere Wahl ist, hängt vor allem davon ab, wie teuer das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Erstzulassung war und wie häufig es privat genutzt wird. Grob gesagt lohnt sich die 1%-Regelung meist bei einer hohen Privatnutzung und einem vergleichsweise niedrigen Bruttolistenpreis. Ein Fahrtenbuch dagegen bietet insbesondere bei teuren oder gebraucht gekauften Fahrzeugen sowie bei einer geringen Privatnutzung steuerliche Vorteile.
Welche Methode in Ihrem Fall die bessere Wahl ist, erfahren Sie in unserem ausführlichen Vergleich von Fahrtenbuch und 1%-Regelung.
Tipp: Die 1%-Regelung ist nicht automatisch die bessere Wahl
Die 1%-Regelung ist auch für Selbständige nicht automatisch die günstigere Methode. Zumal ein Fahrtenbuch zu führen heute einfacher ist denn je: Moderne Fahrtenbuch-Apps wie Driversnote zeichnen Fahrten automatisch auf und machen die ordnungsgemäße Dokumentation deutlich einfacher.
Deshalb lohnt es sich, beide Methoden durchzurechnen und die tatsächliche Steuerbelastung zu vergleichen. Auch dabei kann ein Fahrtenbuch übrigens helfen, da Sie so ein besseres Gefühl dafür bekommen, wie hoch die private Nutzung ihres Firmenwagens tatsächlich ausfällt.
Gut zu wissen
Sie sind nicht dauerhaft an eine Methode gebunden. Ein Wechsel zwischen Fahrtenbuch und 1%-Regelung ist grundsätzlich möglich, allerdings immer nur zum Beginn eines neuen Kalenderjahres bzw. bei einem Fahrzeugwechsel.
FAQ
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Die 1%-Regelung
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