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Erste SchritteFirmenwagen abschreiben – So geht‘s
Wenn Sie für Ihr Unternehmen ein Auto kaufen, sollten Sie wissen, wie Sie es steuerlich abschreiben können – sonst verschenken Sie bares Geld. Egal, ob das Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird oder auch privat – als Selbständiger bzw. Freiberufler können Sie die Anschaffungskosten über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.
Wann gilt ein Auto als Firmenwagen?
Ob ein Fahrzeug als Firmenwagen gilt, hängt von der tatsächlichen betrieblichen Nutzung ab. Wird das Auto zu mehr als 50 % für geschäftliche Zwecke genutzt, gehört es automatisch zum Betriebsvermögen und muss entsprechend abgeschrieben werden.
Liegt die betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 %, hat der Unternehmer die Wahl: Das Fahrzeug kann entweder dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet werden. Entscheidet man sich für die betriebliche Nutzung, gelten die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Firmenwagen.
Wird das Auto jedoch zu weniger als 10 % geschäftlich genutzt, zählt es automatisch zum Privatvermögen und kann steuerlich nicht als Firmenwagen geltend gemacht werden. In diesem Fall sind lediglich einzelne betriebliche Fahrten über eine Kilometerpauschale abzugsfähig.
Um die Nutzung zu ermitteln, sollten Sie über sämtliche Fahrten einen repräsentativen Zeitraum in einem Fahrtenbuch bzw. mithilfe einer Fahrtenbuch-App protokollieren.
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Jetzt kostenlos anfangen Jetzt kostenlos anfangenDiese Regelungen gelten für die Abschreibung von Firmenwagen
In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Firmenwagen steuerlich abzuschreiben. Die Wahl der Abschreibungsmethode hängt unter anderem von der Nutzungsdauer, der tatsächlichen Kilometerleistung und dem Fahrzeugtyp ab.
Lineare Abschreibung
Die lineare Abschreibung ist die am häufigsten genutzte Methode zur steuerlichen Geltendmachung eines Firmenwagens. Dabei werden die Anschaffungskosten gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Laut der amtlichen AfA-Tabelle beträgt diese für Pkw sechs Jahre.
Leistungsbezogene Abschreibung
Bei Fahrzeugen mit stark schwankender Nutzung kann anstelle der linearen Abschreibung die leistungsbezogene Abschreibung gewählt werden. Hierbei wird die tatsächliche Laufleistung als Grundlage für die Berechnung der jährlichen Abschreibung genommen. Diese wird zunächst geschätzt und muss dann jährlich nachgewiesen werden, z. B. mithilfe eines Fahrtenbuchs.
Neuwagen vs. Gebrauchtwagen
Während Neuwagen grundsätzlich nach der amtlichen AfA-Tabelle mit einer Nutzungsdauer von sechs Jahren abgeschrieben werden, gelten für das Abschreiben von Gebrauchtwagen andere Regeln. Die Abschreibungsdauer richtet sich hier nach dem Alter und der erwarteten Restnutzungsdauer des Fahrzeugs.
Elektroautos
Dank einer Sonderabschreibung können Unternehmen aktuell bei Kauf eines Elektrofahrzeugs 50 % der Anschaffungskosten absetzen. Diese Regelung gilt noch bis 2031.
Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr
Eine weitere Möglichkeit der Sonderabschreibung gilt für Neu- und Gebrauchtwagen, die im Kauf- oder Herstellungsjahr sowie im Folgejahr zu über 90 % betrieblich genutzt werden. Für diese können Unternehmen im Anschaffungsjahr eine einmalige Sonderabschreibung von 20 % nutzen.
Fazit: Firmenwagen als steuerlicher Vorteil
Wenn Sie beruflich viel mit dem Auto unterwegs sind, kann es sich lohnen, Ihr nächstes Fahrzeug als Firmenwagen ins Betriebsvermögen aufzunehmen. Dadurch ergeben sich möglicherweise erhebliche steuerliche Vorteile, da Anschaffungskosten und laufende Ausgaben absetzbar sind.
Um die betriebliche und private Nutzung korrekt zu erfassen, helfen digitale Fahrtenbuch-Apps, die Fahrten automatisch aufzeichnen und ordnungsgemäß dokumentieren. Wer die steuerlichen Regelungen für Firmenwagen kennt und optimal nutzt, kann dadurch spürbare Einsparungen erzielen.
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